
AGB Motorradvermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Motorradvermietung
1. Verwendungszweck
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Dem Mieter ist insbesondere untersagt
- das Fahrzeug anderen Personen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrer zu überlassen;
- die gewerbsmäßige Nutzung gegen Entgelt;
- die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der Fahrten abseits befestigter, nicht geteerter Straße zu benutzen.
Bei Anmietung benötigen wir den Führerschein, sowie Ihren Ausweis im Original, ohne diese findet keine Ausgabe der Motorräder statt.
2. Buchung, Reservierung und Zahlung
Nach Buchung des Mietmotorrades ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages zu leisten, erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung kein Geldeingang, erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten Motorrad automatisch.
Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Übernahme des Mietmotorrades ohne gesonderte Aufforderung gezahlt sein. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Motorrades nachträglich geändert werden.
3. Stornierung
Bei einer Stornierung von mindestens 30 Tagen vor Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR zurückerstattet.
Bei einer Stornierung ab dem 10. Tag vor Mietbeginn oder Nichtabholung des Mietmotorrades ist der komplette Mietpreis zu entrichten.
4. Übergabe und Reparaturen
Das Fahrzeug wird, falls nicht anders vereinbart, vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung der Driving Area darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Driving Area durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall der Driving Area zu.
5. Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung
Für das angemietete Motorrad besteht eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (höchstens 15 Mio. EUR je geschädigte Person) Fahrzeugvollversicherung (VK) mit 2.000,00 EUR Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko (TK) mit 500,00 EUR Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung von 1.000,00 EUR in der VK bzw. 500,00 EUR in der TK wird vom Mieter hiermit anerkannt und im Schadenfall auch geleistet.
6. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Miettarife schließen nicht ein: Kraftstoff und Versicherung persönlicher Gegenstände.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet bei Verschulden vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe des Fahrzeuges der Driving Area gegenüber, auch hinsichtlich Untergang des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfallschäden oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen bis zu einer Höhe des Selbstbehaltes.
Über den Selbstbehalt hinaus haftet der Mieter für sämtliche Schäden, sofern der Umgang des Fahrzeuges oder dessen Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters oder eines unberechtigten Fahrers (vgl. Punkt 1) eingetreten ist.
Falls der Untergang des Fahrzeuges oder dessen Beschädigung im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer oder im Rahmen der Benutzung außerhalb des vereinbarten Versicherungszweckes eintritt haftet der Mieter bereits für leichte Fahrlässigkeit, gleichgültig ob dieser dem Mieter selbst oder dem Fahrer zur Last fällt.
Der Mieter haftet für Reifenschäden, sowie deren Folgeschäden.
8. Haftungsausschluss der Driving Area
Die Driving Area haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Mieter oder dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, die Driving Area handelt vorsätzlich oder grobfahrlässig. Gegen die Mitarbeiter der Driving Area und deren Erfüllungsgehilfen können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen die Driving Area selbst nicht bestehen.
Der Mieter wird die Driving Area von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung der Driving Area für den Schaden eintritt. Fälle in den der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Mieter oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren die Driving Area nicht.
9. Fahrten außerhalb der EU (Europäischen Union)
Fahrten außerhalb der EU sind strengstens untersagt. Zum Verlassen der EU bedarf der Mieter jeweils der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Driving Area.
10. Erfordernisse im Falle eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Mieter unverzüglich mündlich und schriftlich die Driving Area sowie die nächste Polizeidienststelle. Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten. Der schriftliche Unfallbericht der Polizei ist ebenfalls unverzüglich an die Driving Area zu übersenden.
11. Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Die Driving Area ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit heraus zu verlangen. Insbesondere kann die Driving Area diesen Fahrzeugmietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor Überlassung des Fahrzeuges an den Mieter kündigen, wenn die Driving Area das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter für jeden Schaden haftbar, die der Driving Area aus dem Vorenthalt der Überlassung bei der weiteren Vermietung entsteht.
12. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Mieter hat nicht das Recht das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegen über der Driving Area zurückzubehalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen unterliegen dem in der BRD geltenden Recht. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist der Firmensitz des Vermieters.
13. Online Streitbeilegung
In Abweichung der umseitigen Vermietbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?vent=main.home.show&lng=DE
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung Ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
14. Vermietstation
Driving Area
Inhaber: Kai Lange e.K.
Lange Straße 1
29392 Wesendorf
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für beide Seiten wird Gifhorn (Deutschland) vereinbart.
Stand 08/2023
AGB Touren/Reisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Touren/Reisen
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters (DRIVING AREA) zustande.
2. Preis, Anzahlung und Restzahlung
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung des Veranstalters, die wie folgt gezahlt werden muss. Der Kunde muss eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung leisten. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Reiseantritt nach entsprechender Rest-Rechnung geleistet werden. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage betragen, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen zu leisten. In jedem Fall muss die vollständige Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder während der Reise wünscht, sind zusätzlich zu begleichen. Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmerpartner/in zu finden. Sollten keine weiteren Buchungen für ein Doppelzimmer vorliegen, werden wir ein Einzelzimmer mit entsprechendem Einzelzimmerzuschlag reservieren. Die Buchung eines Doppelzimmers beinhaltet immer die Buchung eines halben Doppelzimmers, welches mit einem weiteren Zimmerpartner belegt wird. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourenpreis nicht inklusive.
4. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung. Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich wie folgt vom Reisepreis errechnet:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- bis 40 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
- bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- bis 10 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
- ab 9 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
Erscheint der Teilnehmer nicht oder zu spät zur Abreise zum Abflug, wird der Preis nicht rückerstattet. Verpasst er die Rückfahrt, hat er die Rückreise selbst zu organisieren. Gegenüber dem Veranstalter kann er keine Ersatzforderungen stellen.
5. Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, Erkrankung oder Verunfallung des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.) eine Reise abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich, muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten. Einzelne Teilnehmer können vom Reiseveranstalter/ Tourguide bei undiszipliniertem oder gefährlichem Verhalten sowie auch bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von der Reise ausgeschlossen werden. In Folge wird das Mietmotorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Reise- bzw. Mietpreises. Der Veranstalter kann die Tour abbrechen, wenn der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen zurück.
7. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
8. Pässe und Fahrerlaubnis
Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass- und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung und Zahlungsansprüchen des Kunden befreit.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht bei Verkehrsunfällen. Bei dieser Form der Erlebnisreise ist jeder Tourenteilnehmer für sein Handeln und besonders für seine Fahrweise und Streckenwahl sowie das Einschätzen seiner eigenen Fähigkeiten selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
10. Wetter
Die Tourentermine sind so gewählt, dass die Wetterbedingungen für eine Motorradtour in der jeweiligen Region möglichst günstig sind. Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Teilnehmer hat aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.
11. Reklamationen und Mitwirkungspflicht
Der Tourenteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zur Reklamation haben, bitten wir Sie uns dies unverzüglich mitzuteilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von 1 Monat nach Beendigung der Reise geltend zu machen.
12. Bild und Video-Material
Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.
13. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegende ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
14. Reiseveranstalter
Driving Area
Inhaber: Kai Lange e.K.
Lange Straße 1
29392 Wesendorf
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für beide Seiten wird Gifhorn (Deutschland) vereinbart.
Stand 08/2023
AGB Trainings
Allgemeine Geschäftsbedingungen Trainings
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters (DRIVING AREA= DA) zustande.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge für die Durchführung von Events, Veranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, Instruktoren geführte Trainings, sowie alle damit zusammenhängende Leistungen sowie deren Vertragspartner.
3. Vertragsinhalt
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Buchungsbestätigung des Veranstalters.
Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt aus haftungstechnischen Gründen 16 Jahre. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung (Anlage 1.0) zwingend erforderlich.
4. Zahlungsbedingungen
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu zahlen.
5. Zahlungsarten
Überweisung:
Die Zahlung kann mittels Überweisung innerhalb 30 Tagen erfolgen.
Barzahlung:
Die Zahlung mit Bargeld kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
Bei allen Zahlungsarten ist der Betrag sofort bei Anmeldung fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die DA vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
6. Stornierungsbedingungen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung schriftlich per E-Mail an info@driving-area.de vom Vertrag zurücktreten. Es steht jedem Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt frei, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu nennen, der an der Veranstaltung teilnimmt.
7. Stornierungsgebühren
Beim Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich wie folgt vom Veranstaltungspreis errechnet:
bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr von 35,00 € an
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises, hier erhält der Teilnehmer einen Wertgutschein in Höhe von 50 %, der eine Gültigkeit von 1 Jahr hat und auf einer DA-Veranstaltung seiner Wahl eingelöst werden kann.
Bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Absage 100 % des Veranstaltungspreises.
8. Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Veranstaltung nicht erreicht wird. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Veranstaltungspreis in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9. Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die die DA nicht zu vertreten hat, oder nicht stattfindet, so verfällt die Teilnahmegebühr. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Sollten im Rahmen der Veranstaltung angebotene Sonderleistungen, die von Lieferungen und Leistungen Dritter Dienstleister abhängig sind, nicht erbracht werden können, so werden dem Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
10. Verhalten während der Veranstaltung
Grundsätzlich gilt: Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer und Gäste durch sein Verhalten nicht gefährdet werden.
- Während der gesamten Veranstaltungsdauer hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter der DA Folge zu leisten.
- Während der gesamten Veranstaltung gilt ein absolutes Alkoholverbot von (0,0 Promille).
- Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Medikamente, gilt ein Fahrverbot für den ganzen Tag.
- Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Sicherheit der Veranstaltung unerlässlich.
- Bei Verstößen ist die DA ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
- Eine Rückzahlung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
11. Schutzbekleidung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich durch ausreichende Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes etc. zu schützen. Auf allen Veranstaltungen der DA ist diese Grundregel der Sicherheit unerlässlich.
12. Haftungsausschluss
Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der DA. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Streckeneigentümer und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch ihn verursachten Schäden in voller Höhe.
Für einen minderjährigen Teilnehmer haben dessen gesetzliche Vertreter die Erklärung 1.0 abzugeben.
Der Unterzeichner sichert zu, dass er eine gültige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug gemäß StVG besitzt.
Stand 08/2023