Allgemeine Geschäftsbedingungen Motorradvermietung
1. Verwendungszweck
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Dem Mieter ist insbesondere untersagt
- das Fahrzeug anderen Personen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrer zu überlassen;
- die gewerbsmäßige Nutzung gegen Entgelt;
- die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der Fahrten abseits befestigter, nicht geteerter Straße zu benutzen.
Bei Anmietung benötigen wir den Führerschein, sowie Ihren Ausweis im Original, ohne diese findet keine Ausgabe der Motorräder statt.
2. Buchung, Reservierung und Zahlung
Nach Buchung des Mietmotorrades ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages zu leisten, erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung kein Geldeingang, erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten Motorrad automatisch.
Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Übernahme des Mietmotorrades ohne gesonderte Aufforderung gezahlt sein. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Motorrades nachträglich geändert werden.
3. Stornierung
Bei einer Stornierung von mindestens 30 Tagen vor Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR zurückerstattet.
Bei einer Stornierung ab dem 10. Tag vor Mietbeginn oder Nichtabholung des Mietmotorrades ist der komplette Mietpreis zu entrichten.
4. Übergabe und Reparaturen
Das Fahrzeug wird, falls nicht anders vereinbart, vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung der Driving Area darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Driving Area durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall der Driving Area zu.
5. Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung
Für das angemietete Motorrad besteht eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (höchstens 15 Mio. EUR je geschädigte Person) Fahrzeugvollversicherung (VK) mit 2.000,00 EUR Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko (TK) mit 500,00 EUR Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung von 1.000,00 EUR in der VK bzw. 500,00 EUR in der TK wird vom Mieter hiermit anerkannt und im Schadenfall auch geleistet.
6. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Miettarife schließen nicht ein: Kraftstoff und Versicherung persönlicher Gegenstände.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet bei Verschulden vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe des Fahrzeuges der Driving Area gegenüber, auch hinsichtlich Untergang des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfallschäden oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen bis zu einer Höhe des Selbstbehaltes.
Über den Selbstbehalt hinaus haftet der Mieter für sämtliche Schäden, sofern der Umgang des Fahrzeuges oder dessen Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters oder eines unberechtigten Fahrers (vgl. Punkt 1) eingetreten ist.
Falls der Untergang des Fahrzeuges oder dessen Beschädigung im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer oder im Rahmen der Benutzung außerhalb des vereinbarten Versicherungszweckes eintritt haftet der Mieter bereits für leichte Fahrlässigkeit, gleichgültig ob dieser dem Mieter selbst oder dem Fahrer zur Last fällt.
Der Mieter haftet für Reifenschäden, sowie deren Folgeschäden.
8. Haftungsausschluss der Driving Area
Die Driving Area haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Mieter oder dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, die Driving Area handelt vorsätzlich oder grobfahrlässig. Gegen die Mitarbeiter der Driving Area und deren Erfüllungsgehilfen können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen die Driving Area selbst nicht bestehen.
Der Mieter wird die Driving Area von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung der Driving Area für den Schaden eintritt. Fälle in den der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Mieter oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren die Driving Area nicht.
9. Fahrten außerhalb der EU (Europäischen Union)
Fahrten außerhalb der EU sind strengstens untersagt. Zum Verlassen der EU bedarf der Mieter jeweils der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Driving Area.
10. Erfordernisse im Falle eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Mieter unverzüglich mündlich und schriftlich die Driving Area sowie die nächste Polizeidienststelle. Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten. Der schriftliche Unfallbericht der Polizei ist ebenfalls unverzüglich an die Driving Area zu übersenden.
11. Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Die Driving Area ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit heraus zu verlangen. Insbesondere kann die Driving Area diesen Fahrzeugmietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor Überlassung des Fahrzeuges an den Mieter kündigen, wenn die Driving Area das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Mieter für jeden Schaden haftbar, die der Driving Area aus dem Vorenthalt der Überlassung bei der weiteren Vermietung entsteht.
12. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Mieter hat nicht das Recht das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegen über der Driving Area zurückzubehalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen unterliegen dem in der BRD geltenden Recht. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist der Firmensitz des Vermieters.
13. Online Streitbeilegung
In Abweichung der umseitigen Vermietbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?vent=main.home.show&lng=DE
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung Ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
14. Vermietstation
Driving Area
Inhaber: Kai Lange e.K.
Lange Straße 1
29392 Wesendorf
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für beide Seiten wird Gifhorn (Deutschland) vereinbart.
Stand 08/2023