top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen Touren/Reisen

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters (DRIVING AREA) zustande.

 

2. Preis, Anzahlung und Restzahlung

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung des Veranstalters, die wie folgt gezahlt werden muss. Der Kunde muss eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung leisten. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Reiseantritt nach entsprechender Rest-Rechnung geleistet werden. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage betragen, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen zu leisten. In jedem Fall muss die vollständige Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein.

 

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder während der Reise wünscht, sind zusätzlich zu begleichen. Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmerpartner/in zu finden. Sollten keine weiteren Buchungen für ein Doppelzimmer vorliegen, werden wir ein Einzelzimmer mit entsprechendem Einzelzimmerzuschlag reservieren. Die Buchung eines Doppelzimmers beinhaltet immer die Buchung eines halben Doppelzimmers, welches mit einem weiteren Zimmerpartner belegt wird. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourenpreis nicht inklusive.

 

4. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung. Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich wie folgt vom Reisepreis errechnet:

- bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises

- bis 40 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises

- bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

- bis 10 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises

- ab 9 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

 

Erscheint der Teilnehmer nicht oder zu spät zur Abreise zum Abflug, wird der Preis nicht rückerstattet. Verpasst er die Rückfahrt, hat er die Rückreise selbst zu organisieren. Gegenüber dem Veranstalter kann er keine Ersatzforderungen stellen.

 

5. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, Erkrankung oder Verunfallung des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.) eine Reise abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich, muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten. Einzelne Teilnehmer können vom Reiseveranstalter/ Tourguide bei undiszipliniertem oder gefährlichem Verhalten sowie auch bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von der Reise ausgeschlossen werden. In Folge wird das Mietmotorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Reise- bzw. Mietpreises. Der Veranstalter kann die Tour abbrechen, wenn der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen zurück.

 

7. Einhaltung von Vorschriften

Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

 

8. Pässe und Fahrerlaubnis

Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass- und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung und Zahlungsansprüchen des Kunden befreit.

 

9. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht bei Verkehrsunfällen. Bei dieser Form der Erlebnisreise ist jeder Tourenteilnehmer für sein Handeln und besonders für seine Fahrweise und Streckenwahl sowie das Einschätzen seiner eigenen Fähigkeiten selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.

 

10. Wetter

Die Tourentermine sind so gewählt, dass die Wetterbedingungen für eine Motorradtour in der jeweiligen Region möglichst günstig sind. Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Teilnehmer hat aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.

 

11. Reklamationen und Mitwirkungspflicht

Der Tourenteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zur Reklamation haben, bitten wir Sie uns dies unverzüglich mitzuteilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von 1 Monat nach Beendigung der Reise geltend zu machen.

 

12. Bild und Video-Material

Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht.

 

13. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegende ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.

 

14. Reiseveranstalter

Driving Area

Inhaber: Kai Lange e.K.

Lange Straße 1

29392 Wesendorf

 

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für beide Seiten wird Gifhorn (Deutschland) vereinbart. 

Stand 01/2021

bottom of page