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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters (DRIVING AREA = DA) zustande.

 

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge für die Durchführung von Events, Veranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, Instruktoren geführte Trainings, sowie alle damit zusammenhängende Leistungen sowie deren Vertragspartner.

 

3. Vertragsinhalt

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Buchungsbestätigung des Veranstalters. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt aus haftungstechnischen Gründen 16 Jahre. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung zwingend erforderlich.

 

4. Zahlungsbedingungen

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu zahlen.

 

5. Zahlungsarten

Überweisung: Die Zahlung kann mittels Überweisung innerhalb 30 Tagen erfolgen. 

Barzahlung: Die Zahlung mit Bargeld kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen.

 

Bei allen Zahlungsarten ist der Betrag sofort bei Anmeldung fällig.

Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die DA vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Stornierungsbedingungen

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung schriftlich per E-Mail an info@driving-area.de vom Vertrag zurücktreten. Es steht jedem Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt frei, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu nennen, der an der Veranstaltung teilnimmt.

 

7. Stornierungsgebühren

Beim Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich wie folgt vom Veranstaltungspreis errechnet:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr von 35,00 € an,

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises,

  • bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises, hier erhält der Teilnehmer einen Wertgutschein in Höhe von 50 %, der eine Gültigkeit von 1 Jahr hat und auf einer DA-Veranstaltung seiner Wahl eingelöst werden kann und

  • bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Absage 100 % des Veranstaltungspreises.

8. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Veranstaltung nicht erreicht wird. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Veranstaltungspreis in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

9. Rücktritt durch den Veranstalter

Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die die DA nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, so verfällt die Teilnahmegebühr. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.  Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

Sollten im Rahmen der Veranstaltung angebotene Sonderleistungen, die von Lieferungen und Leistungen Dritter Dienstleister abhängig sind, nicht erbracht werden können, so werden dem Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

 

10. Verhalten während der Veranstaltung

Grundsätzlich gilt:

  • Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer und Gäste durch sein Verhalten nicht gefährdet werden.

  • Während der gesamten Veranstaltungsdauer hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter der DA Folge zu leisten.

  • Während der gesamten Veranstaltung gilt ein absolutes Alkoholverbot von (0,0 Promille).

  • Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Medikamente, gilt ein Fahrverbot für den ganzen Tag.

  • Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Sicherheit der Veranstaltung unerlässlich.

  • Bei Verstößen ist die DA ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

  • Eine Rückzahlung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

11. Schutzbekleidung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich durch ausreichende Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes etc. zu schützen. Auf allen Veranstaltungen der DA ist diese Grundregel der Sicherheit unerlässlich.

 

12. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der DA. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Streckeneigentümer und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch ihn verursachten Schäden in voller Höhe

Der Teilnehmer sichert zu, dass er eine gültige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug gemäß StVG besitzt.

 

Stand 08/2023

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